PRESSEMELDUNG NABU-STIFTUNG NATURERBE NRW | NR. 36 | Düsseldorf, 26. Mai.2023

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Immer mehr Naturoasen im Kreis Euskirchen in NABU-Hand

Drei weitere Flächen sind der NABU-Stiftung Naturerbe NRW übertragen worden

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Düsseldorf – Ein blütenreicher Kalkmagerrasen bereichert neuerdings die Flächen der NABU-Stiftung Naturerbe NRW im Kreis Euskirchen. Die Stiftung betreut landesweit Streuobstwiesen, Wald, Grünland- und Wasserhabitate, um Natur und Umwelt zu bewahren. Ob Orchideen, Zauneidechsen, Edelkrebse oder Waldkäuze – in den Naturoasen der Stiftung finden sich Arten, die es ansonsten schwer haben, sich in unserer Welt noch zu behaupten. Die blütenreiche Kalkmagerrasenwiese ist nur eine der mittlerweile sieben Flächen im Kreis Euskirchen, die unter dem Schutz der Stiftung und der Pflege des NABU Euskirchen stehen.

Auch die ehemaligen Fischteiche am Bünnbach dienen ab jetzt dem Naturschutz und speziell dem Schutz von Amphibien und Co. Auch sie wurden der NABU-Stiftung Naturerbe NRW übereignet. Die Fischteiche werden durch einen naheliegenden Bach mit Wasser gespeist, so dass sie in heißen und trockenen Sommern Wasser führen können und damit für Amphibien auch in dieser Zeit ein wichtiger Rückzugsort sind.

Zudem kaufte die NABU-Stiftung Naturerbe NRW eine rund 3700 Quadratmeter große Naturwaldparzelle. Sie liegt in der Nähe des Manscheider Bachtals, wo Stiftung und NABU Euskirchen bereits eine Fläche für Schwarzstörche und Edelkrebse betreuen. Die neu erworbene Fläche ist bereits länger der Natur überlassen und soll mit Unterstützung der ehrenamtlich Aktiven im Kreis in Zukunft ein Trittstein für Pflanzen und Tiere sein.

Die Mittel für den Kauf dieser drei Flächen stammen von NABU-Gruppen: NABU Märkischer Kreis e.V., NABU Euskirchen e.V., NABU Leverkusen e.V. und NABU Solingen e.V. steuerten die Beträge bei, um die Flächen für den Naturschutz zu erhalten oder umzuwandeln. „Ich freue mich, dass die NABU-Familie so gut zusammenarbeitet, dass wir Flächen kaufen und auch die gestifteten Flächen mit unseren Gruppen pflegen können. Nicht nur im Kreis Euskirchen, im ganzen Land und das ist wertvoll und wichtig für die Natur in NRW“, sagt der Vorsitzende der Stiftung, Christian Chwallek. „Private Stifter*innen sind darüber hinaus Förderer unserer Ziele, die sich damit auch namentlich in der Stiftung verewigen können.“

Um weiterhin die Natur schützen zu können, hat die Stiftung auch ein Spendenkonto ausschließlich für den Erwerb von naturschutzwürdigen Flächen eingerichtet: DE03 3702 0500 0001 1414 77 bei der Bank für Sozialwirtschaft. Weitere Informationen zur NABU-Stiftung Naturerbe NRW unter www.naturerbe-nrw.de.

Ansprechpartner:
Christian Chwallek, Vorsitzender NABU-Stiftung Naturerbe NRW, mobil: +49172 3050359

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 26 | 18. April 2023

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Sommerboten sind zurück in Nordrhein-Westfalen

NABU: Schwalben sind weiterhin auf Unterstützung durch den Menschen angewiesen | Mehr als 3000 schwalbenfreundliche Häuser in NRW
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Düsseldorf – In den letzten Tagen sind zahlreiche Rauch- und Mehlschwalben aus ihren Winterquartieren südlich der Sahara in ihre Brutgebiete nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt. Leider sind die Bestände hierzulande in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch und kontinuierlich zurückgegangen. Zu den Hauptursachen zählt das Fehlen geeigneter Brutplätze. „Rauch- und Mehlschwalben sind Kulturfolger und leben in der unmittelbaren Nähe des Menschen. Deshalb ist es für die gefährdeten Tiere entscheidend, dass wir ihnen Zugang zu Ställen gewähren und ihre Nester an Fassaden dulden“, sagt Christian Chwallek, stellvertretender Landesvorsitzender und Ornithologe beim NABU NRW.

 

Die Bestände sowohl der Rauch- als auch der Mehlschwalbe sind seit Jahrzehnten stark rückläufig. Im Atlas der Brutvögel Nordrhein-Westfalens beziffern Fachleute den Rückgang bei Mehlschwalben mit 45% seit den 1990er Jahren. Beide Schwalbenarten stehen heute in Nordrhein-Westfalen als gefährdet auf der Roten Liste. Wenn die Langstreckenzieher jetzt im April nach Tausenden Flugkilometern aus Afrika in unseren Breiten ankommen, erleben die ortstreuen Schwalben häufig eine böse Überraschung: Früher genutzte Viehställe sind verschwunden oder verschlossen, ihre Nester wurden von Hauswänden entfernt oder Netze und Stacheln hindern sie am Anflug an ihre Brutplätze. Hinzu kommt, dass den Schwalben schlichtweg das Baumaterial fehlt, denn heutzutage sind selbst Feldwege asphaltiert oder derart sorgfältig mit Schotter befestigt, dass man Pfützen als Quelle für Lehm, Ton oder Schlamm hier vergeblich sucht.

 

Neben dem Erhalt der gesetzlich geschützten Nistplätze wie dem Anbringen künstlicher Nisthilfen kann man beide Arten also mit sogenannten „Lehmtankstellen“ effektiv unterstützen. Hier finden Rauch- und Mehlschwalben dann den für den Bau ihrer aufwändigen Nester benötigten Lehm. Neben dem Verlust und der Zerstörung von Brutplätzen bekommen die Vögel aber auch den Schwund an Insekten zu spüren: „Als Insektenfresser, die sich fast ausschließlich von kleinen, fliegenden Insekten wie Mücken, Läusen und Fliegen ernähren, die sie im Flug erbeuten, sind sie besonders während der Aufzucht der Jungen auf große Mengen dieser Fluginsekten angewiesen“, so Chwallek weiter.

 

Trotz der schwierigen Situation können die Schwalben in Nordrhein-Westfalen auf Menschen bauen, die die Gesellschaft der Schwalben auch heute noch zu schätzen wissen und die Vögel in oder an ihren Häusern willkommen heißen. Der NABU NRW zeichnet diese Menschen seit 2010 für den aktiven Artenschutz am Haus und ihre Toleranz aus. So wurden im vergangenen Jahr in zwölf Kreisen und kreisfreien Städten über 200 neue Häuser mit der Plakette „Schwalbenfreundliches Haus“ von den NABU-Gruppen vor Ort ausgezeichnet. Insgesamt wurde die Plakette in NRW bereits mehr als 3000 Mal vergeben. Auch in diesem Jahr läuft die landesweite Aktion weiter und Schwalbenfreunde können sich wieder für eine Auszeichnung beim NABU bewerben.

 

Weitere Informationen zur NABU-Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“ und zur Hilfe für Schwalben gibt es unter: www.nabu-nrw.de/schwalbenschutz

 

Für Rückfragen:

Christian Chwallek, stellv. Vorsitzender und Vogelschutzexperte des NABU NRW, mobil: 0172 30 50 359 

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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf

Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)

T. 0211 15 92 51 - 14 | M. 0173 46 99 296| E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 12/23 | 24. Februar 2023

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Naturschutz/Gehölzpflege

NABU: Brutsaison von Vögeln beginnt im März

Rückschnitt von Hecken und Büschen nur noch bis Ende Februar möglich

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Düsseldorf – Die Tage werden länger, die Temperaturen milder. Bäume, Sträucher und Hecken beginnen auszutreiben. Schneeglöckchen stehen in voller Blüte, Krokusse, Lungenkraut und Narzissen folgen bald. Die Vögel beginnen mit der Balz und dem Nestbau. Das heißt aber auch, viele Gartenbesitzende fangen an, ihren Garten aufzuräumen und für den Sommer vorzubereiten. Der NABU Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass bei den dabei anstehenden Rückschnitten von Bäumen, Hecken und Sträuchern unbedingt die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu beachten ist, die am 1. März beginnt und bis zum 30. September dauert. In dieser Zeit sind laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel, die beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen.

Im öffentlichen Raum umfasst das Verbot die meisten Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. In privaten Gärten sind Bäume zwar vom Verbot ausgenommen; für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Co. gilt das Verbot jedoch in gleichem Maße. Wer also in seinem Garten noch einen starken Rückschnitt oder Verjüngungsmaßnahmen vornehmen möchte, kann dies nur noch bis zum 28. Februar erledigen.

Danach sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanze zulässig. Die Natur sollte aber gerade in dieser Zeit nicht unnötig belastet werden. Daher appelliert der NABU NRW an alle Besitzerinnen und Besitzer eines Gartens, die zulässigen Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Ende Juli durchzuführen und grundsätzlich vor einem Schnitt zu prüfen, ob belegte Nester zu finden sind.

Hecken und Büsche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren, so unter anderem für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden gute Versteckmöglichkeiten und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück. Dies sollte bei der Gartenarbeit stets berücksichtigt werden.  

Gesetzlicher Hintergrund
In dem seit 1. März 2010 gültigen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heißt es in § 39 Abs. 5 Nr. 2: „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Da der Gesetzgeber mit „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ auch private Haus- und Kleingärten, inklusive Zier- und Nutzgärten sowie Kleingartenanlagen meint, gilt: Das Verbot findet auf Bäume in privaten Haus- und Kleingärten keine Anwendung. Artenschutzrechtliche Regelungen sind nach § 39 Abs. 7 BNatschG jedoch zu beachten. Das heißt, wenn sich in einem Baum zum Beispiel ein Vogelnest befindet, dann greift der Schutz des § 44 Abs. 1 BNatSchG, wonach es unter anderem grundsätzlich verboten ist, die geschützten Tiere zu verletzten, zu töten oder während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeiten erheblich zu stören. Ebenso ist es verboten, „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der geschützten Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Diese Regelungen gelten das ganze Jahr ohne Befristung. Gleiches gilt für § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG, wonach es verboten ist, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“ Diese Regelung ist relevant für wiederkehrend belegte Nester und regelmäßige Aufenthaltsorte von Tieren.

Über diese Regelungen des BNatschG hinaus, sind die jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzungen zu beachten. Darin sind weitere Regelungen zu Verboten, Ausnahmen und Befreiungen enthalten. Je nach Satzung können nämlich auch Baumfällungen im privaten Garten sowie sonstige Eingriffe an Bäumen, Hecken und Sträuchern grundsätzlich verboten sein. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können bzw. müssen jedoch entsprechende Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen erteilt werden, die vorab zu beantragen sind. Da die kommunalen Baumschutzsatzungen jeweils andere Regelungen enthalten, ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu informieren.

Für Rückfragen:
Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW, Tel.: 0211-15 92 51-41

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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf

Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)

Tel. 0211-15 92 51 - 14 | E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 11/23 | 17. Februar 2023

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Der Frühling kommt schneller als gedacht

NABU: Vögel zum Start der Brutsaison noch mit Nisthilfen unterstützen

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Düsseldorf – Der Frühling naht und mit ihm für viele Vögel der Wettstreit um das beste Revier und den besten Brutplatz. Insbesondere die intensive Nutzung der Landschaft, aber auch die übertriebene Ordnungsliebe des Menschen in seinem unmittelbaren Wohnumfeld erschwert der heimischen Tierwelt jedoch immer häufiger die Wohnungssuche. „Der Verlust an natürlichen Brut-, Nist- und Lebensstätten hat für viele unserer Mitgeschöpfe ernste Ausmaße angenommen“, erklärt Christian Chwallek, Ornithologe beim NABU Nordrhein-Westfalen. Doch hier könne zumindest im Siedlungsbereich recht einfach und ohne großen finanziellen Aufwand Abhilfe geschaffen werden – auch jetzt noch.

Künstliche Nisthilfen und Unterkünfte seien feste Bestandteile der Arbeit für den Schutz der heimischen Tierwelt. Meisenkästen würden sicherlich am häufigsten in unseren Gärten angeboten. Dabei gebe es eine große Vielfalt an möglichen Nisthilfen: So freut sich beispielsweise der Kleiber über Kästen mit besonders großem Innenraum. Dort hinein bringt er kleine Rindenstücke und große Blätter. Kleiber gehören zu den lautesten Sängern, fallen uns aber zumeist erst bei ihrem Lauf an Baumstämmen herab auf. 

„Garten- und Waldbaumläufer benötigen Kästen, die eigentlich größere Schalen mit seitlichen Einschlupfschlitzen sind. Der Baum bildet hier die Rückseite“, ergänzt Jonas Brüggeshemke vom Fachausschuss Ornithologie im NABU NRW. „Darüber hinaus können Nischenkästen für Halbhöhlenbrüter wie Grauschnäpper, Garten- und Hausrotschwanz sowie die Bachstelze angeboten werden. Mauersegler, jene begnadeten, wendigen Flieger, die von Anfang Mai bis Anfang August durch unsere Straßenschluchten kurven, können durch Nistkästen unterstützt werden, die möglichst zu mehreren an höheren Gebäuden angebracht werden“, zählt Brüggeshemke weitere Nisthilfen auf. Auch für den Zaunkönig gebe es eine spezielle Nisthöhle. Und natürlich ließen sich auch große Nistkästen für Turmfalke, Schleiereule und Co. – je nach Standort dann aber mit etwas mehr Aufwand – installieren.

Doch nicht nur Vögel, auch Fledermäuse und Insekten nehmen Nisthilfen gerne an. Für Insekten sind diese leicht gebaut: Ein mit Bohrlöchern versehenes Stück Holz wird an einer sonnigen, windgeschützten Stelle im Garten aufgehangen und schon finden dort Bienen und Wespen ein Zuhause. Fledermauskästen benötigen etwas mehr Aufwand, können jedoch mehrere Jahre von den Tieren bewohnt werden. Wer es nun selber nicht mehr schafft Nisthilfen zu bauen, der kann auf ein breites Angebot im Naturversand zurückgreifen. Chwallek: „Allerdings sind voll ausgebuchte Nisthilfen nur dann zu erwarten, wenn es im Umfeld entsprechend Nahrung gibt. Egal ob Meise, Hummel oder Zwergfledermaus – sie alle freuen sich deshalb sehr über naturnahe Gärten.“

Anleitungen zum Bau geeigneter Nisthilfen gibt es unter: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/nistkaesten/index.html.

Für Rückfragen:
Jonas Brüggeshemke, Sprecher des Landesfachausschuss Ornithologie und Vogelschutz im NABU NRW, mobil: 0157 77 05 31 22
Christian Chwallek, stellv. Vorsitzender und Vogelschutzexperte des NABU NRW, mobil: 0172 30 50 359

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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf

Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)

Tel. 0211.15 92 51 - 14 | Fax -15 | E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de

Vögel füttern im Winter – darauf muss man achten

Futtersilos verwenden Futterqualität und Hygiene sind besonders wichtig

NABU NRW-PRESSEMITTEILUNG | NR 77/22 | 14. DEZEMBER 2022

Düsseldorf – Schnee, Eis und Temperaturen wie in einer Tiefkühltruhe – der Winter hat Nordrhein-Westfalen derzeit fest im Griff. Für viele Menschen ist dieses Jahr eine besondere Herausforderung. Für die Natur ein wiederkehrendes Ereignis, an das sich die hier überwinternden Tiere und Pflanzen mit Hilfe zahlreicher Überlebensstrategien angepasst haben. Bei solchen Witterungsbedingungen fragt sich der ein oder andere dennoch, wie manden Tieren – und da insbesondere den Vögeln im Umfeld – beim Überwintern helfen kann. Denn bei gesteigertem Energiebedarf finden sie jetzt nur noch schwer genügend Nahrung. Der NABU NRW gibt ein paar Tipps, worauf zu achten ist, um den Nutzen für die Vögel zu sichern und Freude an der Vogelfütterung zu haben.

 

„Wer jetzt füttert, sollte darauf achten, dass die Futtergäste nicht im Futter herumlaufen und es verschmutzen können“, sagt Jonas Brüggeshemke, Vogelexperte beim NABU NRW. Deshalb sollte das Futter in Silos angeboten werden. Hier bekämen die Vögel immer nur kleine Portionen, die sie direkt aufpicken würden. Zudem sei das Futter hier vor Nässe und Witterungseinflüssen geschützt. Wer herkömmliche Futterhäuschen benutze, sollte diese unbedingt täglich mit heißem Wasser reinigen und nur wenig Futter nachlegen. „Außerdem sollte man darauf achten, dass die Futterstelle an einer für Vögel überschaubaren Stelle steht, damit Katzen sich nicht unbemerkt anschleichen können“, so Brüggeshemke weiter. Wichtig sei es auch, die Futterstelle mindestens zwei Meter von der nächsten Glasscheibe entfernt aufzustellen.

 

Beim Futter sind Sonnenblumenkerne immer eine gute Wahl. Sie werden von fast allen Arten gefressen. Bei ungeschälten Kernen fällt zwar mehr Abfall an, dafür verweilen die Vögel aber länger an ihrer Futterstelle. Körnerfresser wie Meisen, Finken und Sperlinge freuen sich auch über Freiland-Futtermischungen, die verschiedene Samen unterschiedlicher Größe enthalten. Weichfutterfressern wie Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Amseln und Wacholderdrosseln kann man Rosinen, Äpfeln oder Haferflocken in Bodennähe anbieten. Dabei ist darauf zu achten, dass dieses Futter nicht verdirbt. Es gibt spezielle Bodenfutterspender, die sich dafür besonders eignen.

 

Insbesondere Meisen lieben auch Gemische aus Fett und Samen, die man selbst herstellen oder als Meisenknödel kaufen kann. „Bei Meisenknödeln muss man immer darauf achten, dass sie nicht in Plastiknetzen eingewickelt sind“, erklärt der NABU-Vogelexperte. „Die Vögel können sich mit ihren Beinen darin verheddern und schwer verletzen.“ Ein absolutes „No-Go“ bei der Vogelfütterung sind Brotreste. „Brot ist viel zu salzig, quillt im Magen der Vögel auf und verdirbt schnell. Das vertragen die Tiere überhaupt nicht. Das gilt übrigens auch für Enten“, betont Brüggeshemke.

 

Vorrangig für den Schutz einer artenreichen Vogelwelt ist aber der Erhalt von vielfältigen, naturnahen Lebensräumen. „Ein naturnaher Garten mit vielen Stauden und heimischen Sträuchern ist die beste Ganzjahreshilfe für unsere gefiederten Freunde im Siedlungsbereich. Hier lassen sich Vögel dann ebenso gut beobachten wie am Meisenknödel oder Futterhäuschen“, sagt Christian Chwallek, stellvertretender Vorsitzender des NABU NRW. Aber nicht nur im privaten Garten auch in vielen nordrhein-westfälischen Gemeinden und Städten bleibe in dieser Hinsicht noch viel zu tun. Neben Dach- und Fassadenbegrünungen, strukturreichen Grünflächen und Parkanlagen mit altem Baumbestand und heimischen Wildpflanzen würden mehr Nisthilfen sowie eine Verminderung des Vogelschlags an Gebäuden und eine Verminderung der Lichtverschmutzung deutlich zum Erhalt der Artenvielfalt in Städten beitragen.

 

Wer die Tipps zur Vogelfütterung beherzigt, macht Vögeln das Überleben im Winter nicht nur leichter, sie lassen sich so zudem auch prima beobachten. Wer dann auch daran viel Spaß hat, sollte sich folgenden Termin schon einmal merken: Vom 6. bis 08. Januar 2023 veranstaltet der NABU wieder die bundesweite Mitmachaktion „Stunde der Wintervögel“. Dabei sind Naturfreund*innen aufgerufen, eine Stunde lang die Vögel am Futterhäuschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden. Weitere Infos unter www.nrw.nabu.de/stundederwintervoegelnrw/ oder  www.stundederwintervoegel.de.

 

Für Rückfragen:

Sprecherteam des Landesfachausschuss Ornithologie und Vogelschutz im NABU NRW: Jonas Brüggeshemke, mobil: 0157 77 05 31 22

Christian Chwallek, stellvertretender Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0172 30 50 359

 

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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf

Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)

T 021115 92 51 - 14 | M 0173  46 99 296 | E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de

 

 

 

 

NABU NRW-PRESSEMITTEILUNG | NR 51/22 | 10. August 2022

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Wo sind all die Vögel hin?

NABU NRW: Wechsel des Federkleides lässt Vögel heimlicher werden | Herbstlicher Vogelzug beginnt bereits im August 

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Düsseldorf – Noch vor kurzem waren Amseln, Meisen, Zaunkönige, Schwalben und Störche intensiv mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Überall war lautes Vogelgezwitscher zu hören und man konnte die Vogeleltern geschäftig hin und herfliegen sehen. Doch jetzt ist es stiller geworden in unserer Kulturlandschaft und in unseren Gärten. „Dies hat aktuell vor allem zwei Gründe“, sagt Christian Chwallek, stellvertretender Vorsitzender und Vogelexperte des NABU NRW. „Zum einen neigt sich die jährliche Brutsaison in Nord- und Mitteleuropa dem Ende zu und die ersten Vogelarten treten wieder ihre Reise Richtung Süden an. Zum anderen beginnt jetzt die Mauserzeit.“

 

Nach der anstrengenden Brutzeit ist das Gefieder der Elternvögel stark abgenutzt und muss erneuert werden. Deshalb wechseln viele hier überwinternde Vogelarten nun ihr Federkleid. „Da werden aus schwarzen Amselmännchen mit leuchtend gelben Augenringen schon mal struppige Kerle“, so Chwallek. Den Weibchen gehe es nicht besser. Etwa drei bis vier Wochen Zeit benötigten die Tiere für die ´Runderneuerung´ ihres Federkleides. In dieser Zeit seien sie oft nur eingeschränkt flugfähig und daher schnell leichte Beute für jegliche Räuber. Deshalb und weil die Mauser eine sehr anstrengende Prozedur ist, lebten die Vögel, dann sehr zurückgezogen. Da sie zudem ihren Gesang fast vollständig einstellen, seien sie für uns Menschen zumeist „plötzlich verschwunden“. Ab Mitte September haben die meisten Singvögel aber ihre Mauser beendet und tauchen dann auch wieder in unseren Gärten auf.

 

Gesteuert werde der Mauserprozess nach einem angeborenen Zeitplan durch das Hormon Thyroxin. Jede Vogelart verfüge – vorwiegend unter dem Diktat klimatischer und biologischer Zyklen – über eine auf ihre Bedürfnisse und Lebensweise abgestimmte Mauserstrategie. „Die Mauser ist für alle Vögel unvermeidlich, weil sich ihr Gefieder abnutzt“, erklärt der NABU-Vogelexperte. Exakt an der Stelle, wo die alte Feder gesessen hätte, entstehe eine passende neue. Gleichzeitig werden so auch Farben und Muster des Gefieders erneuert.

 

Der weitere aktuelle Grund für das Verschwinden unserer heimischen Singvögel ist der Beginn des herbstlichen Vogelzugs. Chwallek: „Die Mauersegler haben bereits Anfang August als erste ihre Brutgebiete Richtung Afrika verlassen, wo sie südlich der Sahara überwintern werden. Das sind viele tausend Kilometer für die kleinen Vögel. Den Startimpuls für den Abflug geben unter anderem die abnehmende Tageslänge und das schwindende Nahrungsangebot.“ Den Mauerseglern folgten im August Nachtigall, Grasmücken, Kuckuck, Wespenbussard, Gartenrotschwanz und die Störche. Im September starten neben Rauchschwalben und Buchfinkenweibchen auch Fischadler in ihre Winterquartiere.

 

Zur Hauptzugzeit Anfang Oktober verlassen laut Expertenschätzungen jährlich mehr als 50 Millionen Zugvögel ihre Brutgebiete in Deutschland, um eine Reise in wärmere Gefilde anzutreten. Eine noch größere Zahl wird Deutschland und damit auch Nordrhein-Westfalen überqueren und dabei an geeigneten Rastplätzen wie dem ´Unteren Niederrhein´, der ´Weserstaustufe Schlüsselburg´ oder den ´Rieselfeldern Münster´ auftanken, weiterziehen oder aber hier den Winter über Station machen.

 

„Allerdings gibt es neben den aktuellen Gründen für „wenig Vögel“ auch einen generellen Grund“, so der NABU-Ornithologe weiter. In den letzten 30 Jahren hat Europa rund 450 Millionen Vögel verloren. Ein Hauptgrund dafür ist die industrielle Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, der Gülle und den Spritzmitteln. Da wo es keine Insekten mehr gebe, könnten eben auch Vögel sich nicht mehr dauerhaft ausreichend vermehren. Diesen massenhaften Verlust merke man inzwischen auch in den Gärten.

 

 

Für Rückfragen:

Christian Chwallek, stellv. Vorsitzender und Ornithologe, mobil: 0172 3050359

Jonas Brüggeshemke, Landesfachausschuss Ornithologie, jonas.brueggeshemke@nabu-nrw.de